Begutachtungsentwurf: Tierschutzgesetz

Tierwohl und Tierschutz sollen verbessert, der Vollzug vereinfacht werden.

  • Beginn der Begutachtung: 19. Februar 2024
  • Ende der Begutachtung: 18. März 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2025

Ziele

  • Verbesserung des Tierwohls und des Tierschutzes
  • Vereinfachungen für den Vollzug

Inhalt

  • Etablierung eines wissenschaftlichen Systems zur Umsetzung des Qualzuchtverbots
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbots
  • Klarstellungen für den Vollzug
  • Schaffung einer rechtlichen Ermächtigung für die Verankerung von Sachkundenachweisen
  • Erweiterung der Heimtierdatenbank
  • Erweiterung der Tierquälereitatbestände
  • Umwandlung der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz in eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts sowie Aufgabenerweiterung
  • Strengere Regulierung der Privathaltung von Wildtieren

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Ein wirksames Qualzuchtverbot soll umgesetzt und ein wissenschaftlich gestütztes System zur Qualzuchtvermeidung eingerichtet werden. Darüber hinaus soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit durch Verordnung unter anderem die Aufgaben und Arbeitsweise der hierfür einzurichtenden wissenschaftlichen Kommission festgelegt werden können.

Es soll eine rechtliche Ermächtigung für die Schaffung von Sachkundenachweisen für die Haltung von Tieren verankert werden. Dadurch soll auch die Privathaltung von Wildtieren in einem ersten Schritt strenger reguliert werden, nachdem eine abschließende Aufzählung der in privater Haltung erlaubten Arten von Wildtieren derzeit noch nicht vollständig umgesetzt werden soll bzw. kann.

Die Heimtierdatenbank soll, um Kontrolle zu erleichtern und zu verbessern, neben den bereits zu erfassenden Daten der Tiere und Halterinnen/Halter um Eintragungsmerkmale (Sachkundenachweis, Züchterinnen/Züchter etc.) erweitert werden. Weiters sollen auch die Voraussetzungen des Löschens des gesamten Stammdatensatzes bei Tod eines Tieres normiert werden.

Grenzen für die Bewilligungspflicht sollten umgesetzt werden. Dem Verbot der Tierquälerei sollen weitere Tatbestände angefügt werden. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz soll eine klarere Rechtsgrundlage erhalten und in eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts umfunktioniert werden. Darüber hinaus sollte eine Aufgabenerweiterung dieser vorgenommen werden.

Zudem sollen Anmerkungen diverser Tierschutzorganisationen, Tierschutzombudsstellen und anderer betroffener Verkehrskreise und, auf Anregung der Vollzugsorgane, einige Klarstellungen bereits vorhandener Bestimmungen in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet werden.

Weiterführender Link

Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion