Regierungsvorlage: Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Die Errichtung von Anlagen zur Wärmebereitstellung, die für den Betrieb mit fossilen Brennstoffen geeignet sind, soll in neuen Baulichkeiten unzulässig sein.

  • Einlagen im Nationalrat: 18. Oktober 2023
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziel

Vermeidung von CO2-Emissionen aus Anlagen zur Wärmebereitstellung im Neubau

Inhalt

Verbot der Wärmebereitstellung auf Basis fossiler Brennstoffe in neuen Baulichkeiten

Hauptgesichtspunkt

Seit dem Jahr 2020 ist das Ölkesseleinbauverbotsgesetz (ÖKEVG) in Kraft. Dieses verbietet die
Aufstellung und den Einbau von zentralen Wärmebereitstellungsanlagen für flüssige fossile oder für feste
fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden. Der Einbau von dezentralen Wärmebereitstellungsanlagen auf Basis von fossilem Öl oder Kohle sowie von fossilen Gasheizungen ist
von diesem Verbot nicht erfasst. Damit kommt es – entgegen den klimapolitischen Zielsetzungen – zu
einem weiteren Zuwachs an fossil betriebenen Wärmebereitstellungsanlagen.

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) soll das bestehende Verbot auf Basis von fossilem Öl und Kohle auf sämtliche Anlagen ausgeweitet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.

Für den Austausch und die Umstellung von bestehenden Anlagen, die mit fossilen Energieträgern
betrieben werden können, soll durch ein aufgestocktes und verbessertes Förderungsangebot die
Umstellung auf klimafreundliche Anlagen ermöglicht werden, um die Dekarbonisierung des
Gebäudesektors bis zum Jahr 2040 voranzutreiben.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion